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das Institut ist vertraglich und gesetzlich berechtigt, ein Grundpfandrecht auf die Wohnimmobilie einzutragen, wenn der Sicherungsgeber seinen Pflichten im Rahmen der Garantie nicht nachkommt oder nicht mehr in der Lage ist, ihnen nachzukommen.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.