a)
CRR3
Dient eine Spezialfinanzierungsrisikoposition zur Finanzierung des Erwerbs von Sachvermögenswerten, insbesondere Schiffen, Flugzeugen, Satelliten, Eisenbahnwagen und Fahrzeugflotten, und bestehen die aus diesen Vermögenswerten zu generierenden Einnahmen aus den generierten Zahlungsströmen aus diesen spezifischen Sachvermögenswerten, die finanziert und an den Kreditgeber verpfändet oder dem Kreditgeber zugeordnet werden (‚Risikopositionen des Typs Objektfinanzierung‘), so wenden Institute ein Risikogewicht von 100 % an;
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.