b)
CRR3
dient eine Spezialfinanzierungsrisikoposition zur kurzfristigen Finanzierung von Vorräten, Lagerbeständen oder Forderungen aus börsengehandelten Rohstoffen, einschließlich Rohöl, Metallen oder Agrarprodukten, und bestehen die aus diesen Vorräten, Lagerbeständen oder Forderungen zu generierenden Einnahmen in dem aus dem Verkauf der Rohstoffe zu erzielenden Erlös (‚Risikopositionen des Typs Rohstoffhandelsfinanzierung‘), so wenden Institute ein Risikogewicht von 100 % an;
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.