a)
CRR3
Rechtsverbindliche Vorverkaufs- oder Vormietverträge, bei denen der Käufer oder Mieter eine erhebliche Bareinlage hinterlegt hat, die bei Vertragsbeendigung eingezogen wird, oder bei denen die Finanzierung auf gleichwertige Weise sichergestellt ist, oder rechtsverbindliche Verkaufs- oder Mietverträge, einschließlich derer, in deren Fall die Zahlung entsprechend dem Fortschritt der Bauarbeiten in Raten erfolgt, machen einen erheblichen Teil der gesamten Verträge aus;
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.