c)
CRR3
Der folgende Absatz wird angefügt: „Für die Zwecke von Absatz 1 Buchstabe a bilden die Input-Variablen eine vernünftige und effektive Grundlage für die daraus resultierenden Prognosen. Das Modell darf keine wesentlichen Verzerrungen enthalten. Es muss eine funktionale Verbindung zwischen Input und Output des Modells geben, die gegebenenfalls durch Experten bestimmt werden kann.“
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.