4c.
‚Bereitstellung auf dem Markt‘ jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe von in Anhang IVc aufgeführten Textilerzeugnissen, mit Textilien zusammenhängenden Erzeugnissen oder Schuhen zum Vertrieb oder zur Verwendung auf dem Markt eines Mitgliedstaats im Rahmen einer Geschäftstätigkeit;
← art_1__point_2__table · All articles · 4d. →
Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.