4i.
‚sozialwirtschaftliche Einrichtung‘ eine privatrechtliche Einrichtung, die Waren oder Dienstleistungen bereitstellt und deren Tätigkeit auf den folgenden Grundsätzen beruht: Vorrang des Menschen sowie des sozialen oder ökologischen Zwecks vor dem Gewinn, Reinvestition aller Gewinne und Überschüsse oder des größten Teils der Gewinne und Überschüsse zugunsten ihrer sozialen oder ökologischen Zwecke und zur Durchführung von Aktivitäten im Interesse der Mitglieder oder Nutzer oder der Gesellschaft insgesamt; und demokratische oder partizipative Führung;
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.