b)
die Aufzeichnung enthält folgende Angaben: eine Beschreibung des Artikels oder der Artikel, der/die in dem Ballen enthalten ist/sind, die der detailliertesten Granularität entspricht, der die Textilien während der Sortierung oder der Vorbereitung zur Wiederverwendung unterzogen wurden, wie zum Beispiel Art von Kleidungsstücken, Größe, Farbe, Geschlecht, Materialzusammensetzung und alle anderen einschlägigen Merkmale, die zu einer effizienten Wiederverwendung beitragen; Name und Anschrift des Unternehmens, das für die Endsortierung oder die Vorbereitung zur Wiederverwendung zuständig ist.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.