lexiara

b)

spätestens ab dem 17. April 2028 auf dem Markt bereitgestellt wurden, falls ab dem 16. Oktober 2025 in dem betreffenden Mitgliedstaat ein Regime der erweiterten Herstellerverantwortung für in Anhang IVc aufgeführte Textilerzeugnisse, mit Textilien zusammenhängende Erzeugnisse und Schuhe im Einklang mit Absatz 1 des vorliegenden Artikels eingerichtet wird.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.