lexiara

art_76__para_5__text_3

CRD IV

Erforderlichenfalls stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die Risikomanagementfunktion dem Leitungsorgan in dessen Aufsichtsfunktion auch unabhängig vom oberen Management unmittelbar Bericht erstatten und gegebenenfalls ihm gegenüber Besorgnis äußern und es warnen kann, wenn sich bestimmte riskante Entwicklungen auf das Institut auswirken oder auswirken könnten, und zwar unbeschadet der Zuständigkeiten des Leitungsorgans in seiner Aufsichts- und/oder Geschäftsleitungsfunktion gemäß dieser Richtlinie und der Verordnung (EU) Nr. 575/2013.

National law under this provision

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.