lexiara

ii)

CRR

wenn PD = 1, d.h. bei ausgefallenen Risikopositionen: wenn ein Institut die LGD-Werte nach Artikel 161 Absatz 1 verwendet, ist RW = 0; wenn ein Institut eigene LGD-Schätzungen verwendet, ist RW = max 0,12.5 · (LGD – EL_(BE)); wobei die genaueste Schätzung des zu erwarteten Verlusts (im Folgenden "EL_(BE)", expected loss best estimate) die bestmögliche Schätzung des Instituts für den aufgrund des Ausfalls der Risikoposition zu erwarteten Verlust gemäß Artikel 181 Absatz 1 Buchstabe h ist;

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.