art_262__para_2__text_5
CRR
Bei Verbriefungen, bei denen so gut wie alle Positionen Risikopositionen aus dem Mengengeschäft sind, können die Institute bei entsprechender Erlaubnis der zuständigen Behörden den aufsichtlichen Formelansatz verwenden und dabei vereinfachend h=0 und v=0 zugrunde legen, wenn die effektive Anzahl der Risikopositionen nicht niedrig ist und die Risikopositionen keinen hohen Konzentrationsgrad aufweisen.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.