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art_29__para_5__text_1

PSD2

Die EBA erarbeitet Entwürfe technischer Regulierungsstandards, in denen die Kriterien bestimmt werden, die bei der Festlegung — in Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit — der Umstände, unter denen die Benennung einer zentralen Kontaktstelle angebracht ist, und bei der Festlegung der Aufgaben dieser Kontaktstellen gemäß Absatz 4 anzuwenden sind.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.