lexiara

b)

CRD6

die für das Institut zuständige Behörde überprüft unverzüglich, in jedem Fall jedoch spätestens bis zum Enddatum der nächsten Überprüfung und Bewertung, die von dem Institut gemäß Artikel 104 Absatz 1 Buchstabe a verlangten zusätzlichen Eigenmittel und streicht Teile davon, wenn Risiken, die bereits vollständig abgedeckt sind, da das Institut dem Output-Floor unterliegt, andernfalls doppelt berücksichtigt würden;

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.