a)
CRR3
in Bezug auf Fälle, bei denen eine Rückkehr zum Status ‚nicht ausgefallen‘ stattfindet: genaue Angabe, wie künstlicher Zahlungsstrom zu behandeln ist und ob es für die Institute eher angebracht ist, den künstlichen Zahlungsstrom über den tatsächlichen Ausfallzeitraum zu diskontieren;
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.