lexiara

b)

CRR3

Absatz 2 Unterabsatz 1 wird wie folgt geändert: Die Buchstaben c und d erhalten folgende Fassung: „c) | die Handelstische erfüllen die in Artikel 325bf Absatz 3 genannten Rückvergleichsanforderungen; die Handelstische erfüllen die in Artikel 325bg genannten Anforderungen hinsichtlich der Gewinn- und Verlustzuweisung (‚P&L-Attribution‘);“ Folgender Buchstabe wird angefügt: „g) | den Handelstischen wurden keine Positionen in OGA zugewiesen, die die in Artikel 104 Absatz 8 Buchstabe b festgelegte Bedingung erfüllen.“

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.