b)
CRR3
Nach Unterabsatz 1 wird folgender Unterabsatz eingefügt: „Eine von der in Unterabsatz 1 Buchstabe b genannten Abteilung zur Risikosteuerung und -überwachung unabhängige Validierungsabteilung führt die erstmalige und die laufende Validierung etwaiger interner Risikomessmodelle durch, die für die Zwecke dieses Kapitels im Rahmen des alternativen auf einem internen Modell beruhenden Ansatzes verwendet werden.“
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.