224.
Artikel 438 wird wie folgt geändert: Buchstabe b erhält folgende Fassung: „b) | den Betrag der zusätzlichen Eigenmittelanforderungen aufgrund der aufsichtlichen Überprüfung nach Artikel 104 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2013/36/EU zur Abdeckung anderer Risiken als dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung sowie dessen Zusammensetzung;“ Buchstabe d erhält folgende Fassung: „d) | den gemäß Artikel 92 Absatz 3 berechneten Gesamtrisikobetrag und die gemäß Artikel 92 Absatz 2 ermittelten entsprechenden Eigenmittelanforderungen, aufgeschlüsselt nach den in Teil 3 festgelegten verschiedenen Risikokategorien bzw. Risikopositionsklassen, und gegebenenfalls eine Erläuterung der Auswirkungen, die die Anwendung von Kapitaluntergrenzen und der Nichtabzug bestimmter Posten von den Eigenmitteln auf die Berechnung der Eigenmittel und risikogewichteten Positionsbeträge haben;“ Der folgende Buchstabe wird eingefügt: „da) | sofern die Berechnung erforderlich ist, den gemäß Artikel 92 Absatz 4 berechneten Gesamtrisikobetrag ohne Anwendung der Untergrenze und den gemäß Artikel 92 Absatz 5 berechneten Standard-Gesamtrisikobetrag, aufgeschlüsselt nach den in Teil 3 festgelegten verschiedenen Risikokategorien bzw. Risikopositionsklassen, und gegebenenfalls eine Erläuterung der Auswirkungen, die die Anwendung von Kapitaluntergrenzen und der Nichtabzug bestimmter Posten von den Eigenmitteln auf die Berechnung der Eigenmittel und risikogewichteten Positionsbeträge haben;“ Buchstabe e erhält folgende Fassung: „e) | die bilanziellen und außerbilanziellen Risikopositionen, die risikogewichteten Positionsbeträge und die damit zusammenhängenden erwarteten Verluste für jede in Artikel 153 Absatz 5 Tabelle 1 genannte Spezialfinanzierungskategorie sowie die bilanziellen und außerbilanziellen Risikopositionen und risikogewichteten Positionsbeträge für die Kategorien von Beteiligungsrisikopositionen nach Artikel 133 Absätze 3 bis 6 und Artikel 495a Absatz 3.“
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.